Die Garagengebäudeversicherung
So wie Ihr Wohngebäude, sind auch Ihre Garagenanlagen vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Rücklagen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Eigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell untragbar ist.
Für wen ist die Versicherung?
Wichtig für alle Garageneigentümer und Gemeinschaften.
Was ist versichert?
Versichert ist das Garagengebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, stationäre Maschinen,und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Garagengebäude beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Sturm/Hagel
- Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Garagen.
Was zeichnet unsere spezielle Garagengebäudeversicherung aus?
Klassische Versicherung | Unsere Versicherung | |
---|---|---|
Feuer | ja | ja |
Verpuffungsschäden | nein | ja |
Feuernutzschäden | nein | ja |
Überspannungsschäden durch Blitzschlag | ja | ja |
Implosionsschäden | nein | ja |
Sturmschäden | nein | ja |
Mehrkosten durch Technologiefortschritt | nein | ja |
Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte nach einem Einbruchsdiebstahl | nein | 1% der Versicherungssumme |
Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit bei Schäden | nein | bis zu einer Schadensumme von 100.000€ (darüber max. 20% Abzug) |
Verzicht auf Leistungskürzung wegen Unterversicherung | nein | bis zu einer Schadensumme von 500.000€ |
Unabhängiges Sachverständigenverfahren | nein | ja |
Kein Abzug bei fehlenden Sicherungen | nein | bis zu einer Schadensumme von 100.000€ |
Kein Abzug bei Schäden wegen behördlicher oder gesetzlicher Sicherheitsvorschriften (z.B. elektronische Revisionspflicht) | nein | bis zu einer Schadensumme von 100.000€ |
Kein Abzug für Obliegenheitsverletzungen | nein | bis zu einer Schadensumme von 100.000€ |
Besserstellungsklausel | nein | ja |
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
Wenn Sie uns Fotos der Anlage zuschicken. können wir die Summe ermitteln. Wir übernehmen dann auch die Gewähr der Richtigkeit.
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
- Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt der Gebäude betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer entsprechenden Inhaltsversicherung sinnvoll. Dafür bieten wir Ihnen oder Ihren Mietern an, unsere spezielle Inhaltsversicherung abzuschließen.
Zudem ist auch eine sogenannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eine eine nützliche und zumeist auch gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.